OLG Nürnberg: Die Werbung für eine Komplettbrille mit dem Zusatz „Fassung geschenkt“ kann zulässig sein

veröffentlicht am 20. Dezember 2018

OLG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2018, Az. 3 U 881/18
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, Anhang Nr. 21 zu § 3 Abs. 3 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Bewerbung einer Brille mit dem Zusatz „Fassung geschenkt“ wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn der Verbraucher von einem vergünstigten Komplettangebot (Fassung und Gläser) ausgeht. Dies sei in der vorliegenden Konstellation der Fall. Dann handele es sich bei der „geschenkten“ Fassung nicht um eine unerlaubte Werbegabe im Sinne des HWG. Die Brillenfassung selbst unterfalle ohnehin nicht dem HWG, weil es sich nicht um ein Medizinprodukt handele. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Nürnberg – Brillenwerbung mit „Fassung geschenkt“).


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