OLG Nürnberg: Werbung für „Besonders umweltfreundliches“ Toilettenpapier ist irreführend

veröffentlicht am 8. Mai 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az. 3 U 1463/11
§ 5 UWG

Das OLG Nürnberg hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entscheiden, dass ein Toilettenpapier nicht deshalb als „besonders umweltfreundlich“ beworben werden darf, weil es zu 100 Prozent aus Frischzellstoff ohne Chlorbleiche hergestellt wird. Auch Recyclingpapier werde ohne Chlorbleiche hergestellt und verzichte darüber hinaus auf neue Rohstoffe. Der Verbraucher könne die Werbung jedoch so verstehen, dass nur die Verwendung von Frischzellstoff den Einsatz von Chlorbleiche verhindere und das beworbene Toilettenpapier daher umweltfreundlicher als andere sei.

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