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OLG Stuttgart: Zu kurzfristiger, erheblicher Rabatt ist wettbewerbswidrig

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008, Az. 2 U 82/07
§§ 3, 4, 5 UWG; § 543 ZPO

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in einer Zeitung erschienene Werbung für Elektrogroßgeräte “ohne 19 % Mehrwertsteuer”, die nur für den Erscheinungstag der Werbung galt, wettbewerbswidrig ist. Ausschlag gebend für diese Bewertung war in diesem Fall nicht die Werbung mit einer Mehrwertsteuererstattung (die dem Werbenden rechtlich nicht möglich ist), sondern der für Großinvestitionen in Elektrogroßgeräte viel zu kurze Entscheidungszeitraum, der für einen Vergleich von Preisen und technischen Details erforderlich sei. Ein Zeitraum von wenigen Abendstunden, wie er berufstätigen Verbrauchern in der Regel nur zur Verfügung stehe, reiche bei Elektrogroßgeräten regelmäßig nicht aus. Inwieweit das Urteil auch für Onlineangebote gelten könnte, die der im Internet generell erhöhten Preistransparenz unterliegen, blieb offen. Zumindest bei hochpreisigeren Artikeln wird man dem Verbraucher jedoch auch im Onlinehandel eine gewisse Zeit zur Prüfung seiner Entscheidung zubilligen müssen, so dass im Ergebnis gleiche Maßstäbe anzusetzen sein dürften.

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