Sind die Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?

veröffentlicht am 22. August 2012

Derzeit scheint sich eine neue „Abmahnwelle“ durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird. In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH. Auch unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH vor, Tendenz steigend. Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen. Doch nicht jeder Umstand ist geeignet, rechtsmissbräuchliches Verhalten zu belegen:

Es sei darauf hingewiesen, dass weder die hohe Anzahl an Abmahnungen allein einen Rechtsmissbrauch belegt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2006, Az. 6 U 129/06 – 200 Abmahnungen, hier), noch der für sich betrachtete kolportierte Umstand, dass Herr Drescher vorher im Bereich sog. Abofallen tätig gewesen sein soll (Herr Drescher ist zugleich Geschäftsführer der Firma Paid Content GmbH, und wurde persönlich mit der Paid Content GmbH vom LG Landshut (Urteil vom 16.08.2011, Az. 54 O 1465/11) rechtskräftig dazu verurteilt, es zu unterlassen, „im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank für Mitfahrgelegenheiten anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben“, vgl. hier).

Auch die Stellenanzeige einer Firma olivosmedia GmbH, die zufälligerweise – wie die KVR Handelsgesellschaft mbH – in Gammelsdorf ansässig ist, und deus ex machina „für unseren Münchner Standort (Haidhausen) … zum nächstmöglichen Zeitpunkt etwa 20-30 Juristinnen oder Juristen“ sucht, mit dem „Aufgabengebiet:

– Recherche von Rechtsverstössen im Internet
– rechtliche Prüfung von AGB
– Dokumentation der gefundenen Verstösse
– Kommunikation mit Geschäftsleitung und Anwaltskanzlei

ist per se noch kein Beweis für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

Rechtsmissbräuchlich ist es allerdings, wenn die Abmahntätigkeit des abmahnenden Unternehmens in keiner Relation mehr mit der eigenen Geschäftstätigkeit steht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11, hier) oder ein Shop mit den Produktabbildungen und -texten eines anderen Onlinehändlers versehen ist, der Webauftritt also ersichtlich nur pro forma geführt wird, um eine Aktivlegitimation für die eigene Abmahntätigkeit zu konstruieren. Es ist also die Gesamtschau an Indizien, welche einen Rechtsmissbrauch belegt.

Aus unserer Sicht sind weitere Indizien gegeben, die für einen solchen Rechtsmissbrauch sprechen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei U+C im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH erhalten? Dann schicken Sie uns diese zu und Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung, nach welcher Sie entscheiden können, ob Sie uns mandatieren wollen (Kontakt).

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