Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist irreführend / Wirtschaftlicher Erfolg der Rabattaktion ist kein Rechtfertigungsgrundveröffentlicht am 8. Januar 2012
BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 173/09
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr.1 UWGDer BGH hat entschieden, dass aus Anlass eines Firmenjubiläums geschaltete Werbung für zeitlich befristete Preisnachlässe nicht verlängert werden darf, somit die befristeten Preisnachlässe nicht mehr nach Ende der Befristung angeboten werden dürfen. Der wirtschaftliche Erfolg der Rabattaktion sei kein Rechtfertigungsgrund. Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass im Falle des genauen Gegenteils, nämlich eines schleppenden Abverkaufs, eine Rabattaktion verlängert werden darf (hier). Was wir davon halten? Heißt dies, dass es allein um die Kunst geht, die Hintergründe im rechten Licht darzustellen? Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)