Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG München: Autovermietung darf absprachewidrig ins Ausland verbrachten Porsche per GPS-Tracker lokalisieren und stilllegenveröffentlicht am 27. März 2015
AG München, Urteil vom 15.04.2014, Az.182 C 21134/13
§ 280 BGBDas AG München hat entschieden, dass der Mieter eines Porsche 997 Turbo Cabrio, welcher mit dem Fahrzeug entgegen einer Vereinbarung ins Ausland fährt, damit rechnen muss, dass die Autovermietung, welche das Fahrzeug mittels GPS-Trackers überwacht, von einem Diebstahl ausgeht und kostenträchtige Maßnahmen zur Rückerlangung (hier: über 3.000 EUR) trifft, etwa durch Stilllegung und Beauftragung eines Abschleppwagens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)