Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob Himbeer-Vanille-Tee ohne Himbeere oder Vanille den Verbraucher in die Irre führtveröffentlicht am 7. März 2014
BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 45/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob es ausreicht, wenn sich nur aus dem Zutatenverzeichnis eines Tees ergibt, dass bestimmte auf der Packung abgebildete Bestandteile nicht enthalten sind, vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden muss. In den Vorinstanzen hatte das Landgericht eine Irreführung angenommen, das Oberlandesgericht diese jedoch mit Hinblick auf das korrekte Zutatenverzeichnis abgelehnt (hier). Danach sollte es ausreichen, wenn die Zutatenliste ausweise, dass sich der Geschmack durch Austauschstoffe ergebe. Zur Pressemitteilung Nr. 37/2014:
- OLG Düsseldorf: Himbeertee mit „natürlichen Aromen“ muss keine (!) Himbeere enthaltenveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, Az. I-20 U 59/12
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verpackung eines Tees „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ mit der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten und dem Zusatz „nur natürliche Zutaten“ den Verbraucher nicht darüber in die Irre führt, dass tatsächlich Himbeeren und Vanille enthalten seien. Es genüge, dass die Zutatenliste ausweise, dass die natürlichen Aromen Himbeer- bzw. Vanillegeschmack hätten, was zum Ausdruck bringe, dass sie nur über den entsprechenden Geschmack verfügten, hieraus aber nicht gewonnen würden. Die Vorinstanz (LG Düsseldorf, hier) hatte die Frage noch abweichend beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Testurteil „mangelhaft“ für Joghurt mit zu vielen Fremdaromen zulässigveröffentlicht am 18. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011, Az. 12 O 383/11
§ 824 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Beurteilung eines Produkts (hier: Joghurt) als „mangelhaft“ durch eine bekannte Stiftung, die Warentests durchführt, zulässig ist, wenn irreführend ein „natürliches Erdbeeraroma“ angegeben wird. Für die Bezeichnung als natürliches Aroma dürften nicht mehr als 5 % Fremdaromastoffe enthalten sein. Diese Grenze sei vorliegend überschritten, was die Beurteilung als mangelhaft rechtfertige. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass bei Berechnung der Aromaanteile das in einer „Erdbeerwasserphase“ enthaltene Wasser nicht einberechnet werden dürfe, da dies gerade kein Aromaträger sei. Bei Abzug des Wassers sei jedoch die 5%-Grenze für Fremdaromen überschritten. Dies habe die Stiftung auch zutreffend festgestellt. Zum Volltext der Entscheidung: