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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. August 2012

    OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012, Az. 6 U 34/11
    § 5 UWG

    Das OLG Brandenburg hat ein Urteil der Vorinstanz LG Potsdam (hier) bestätigt und entschieden, dass die Werbung mit einem Testsiegel, welches von einem Privatunternehmen erstellt wurde, irreführend ist. Auch der Testumfang (lediglich die „Service-Qualität“) sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar. Aus diesen Gründen wurde die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juli 2011

    LG Potsdam, Urteil vom 06.05.2011, Az. 51 O 65/10
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Potsdam hat auf Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass die Werbung eines Möbelhauses mit dem Testurteil „Bestes Möbelhaus“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Testsiegel, welches den Eindruck erwecke, von einer öffentlichen Institution zu stammen, sei von einem privaten Unternehmen (Deutsches Institut für Service-Qualität) ausgestellt worden, welches für die Nutzung der Testsiegel Geld verlange. Die Werbung mit Testergebnissen setze eine neutrale, objektive und sachkundige Untersuchung voraus, welche vorliegend nicht zu bestätigen sei. Das Testergebnis lasse deshalb nicht auf die generelle Qualität der untersuchten Möbelhäuser schließen. Zum Volltext der Entscheidung:

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