Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- KG Berlin: Nutzung der Domain „de.de“ mit Catch-All-Funktion – dadurch auch Erfassung z.B. von computerbild.de.de – kann zu Markenrechtsverstoß führenveröffentlicht am 6. Juli 2012
KG Berlin, Urteil vom 23.05.2012, Az. 5 U 119/11
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Kennzeichenverletzung auch dadurch begangen werden kann, dass der Inhaber der Domain „de.de“ diese mit einer sog. Catch-All-Funktion versieht. Ungehört blieb der Einwand des Beklagten, er habe die fremden Domains (z.B. computerbild.de.de) überhaupt nicht registriert. Vielmehr sei es der Nutzer, der diese Begriffsfolge in seinen Internetbrowser eingebe. Der Domaininhaber, so der Senat, lege es durch die Aktivierung der Catch-all-Funktion darauf an, auch Anfragen in Bezug auf fremde, markenrechtlich geschützte Domains auf sich zu ziehen. Zitat: (mehr …)