Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Zum derivativen Erzeugnisschutz für unkörperliche Gegenstände / Verfahren zur Genuntersuchungveröffentlicht am 29. Juni 2015
LG München I, Urteil vom 20.11.2014, Az. 7 O 13161/14
§ 9 S. 2 Nr. 3 PatGDas LG München I hat entschieden, dass auch für unkörperliche Gegenstände (hier: Genanalyse) ein sog. derivater Erzeugnisschutz gemäß § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG bestehen kann. Notwendig sei allerdings, dass der unkörperliche Gegenstand verkehrsfähig sei, auf einem Speichermedium befindlich mehrfach benutzt werden könne und eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens. Reines Know-How, bei dem der Wert des Gegenstandes in der einmaligen Informationsübermittlung bestehe, sei hiervon ausgenommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)