Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Bezeichnung eines Mitbewerbers als „doppelmoralisch“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 1. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
§ 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung: