Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Zur Zulässigkeit der Werbung mit durchgestrichenen Preisenveröffentlicht am 2. November 2015
LG Bochum, Urteil vom 10.09.2015, Az. 14 O 55/15
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 ElektroGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn ein durchgestrichener Preis neben einem niedrigeren Preis angezeigt wird und der „Streichpreis“ sich dabei auf eine nicht existierende unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bezieht. Für eine Zulässigkeit eines solchen Angebots müsse eine veröffentlichte, nachweisbare tatsächliche Herstellerempfehlung vorliegen, die im entschiedenen Fall nicht beigebracht werden konnte. Darüber hinaus sei es wettbewerbswidrig, mit einer rückwärts laufenden Uhr zu werben, die eine zeitliche Begrenzung des Angebots suggeriere, wenn die Uhr nach Ablauf immer wieder erneut auf 96 Stunden zurück gestellt werde und von Neuem zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Vergleichspreiswerbung ohne Erläuterung zum durchgestrichenen Preis ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. März 2011
BGH, Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09
§§ 3; 4 Nr. 4; 5 UWG
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit einem durchgestrichenen alten Preis unter Angabe eines neuen Einführungspreises wettbewerbswidrig, da irreführend ist, wenn nicht erläutert wird, ab wann der alte (durchgestrichene) Preis wieder gelten soll. Verklagt wurde wieder einmal ein preisdumpender Teppichhändler. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …) - OLG Düsseldorf: Keine Irreführung bei Werbung mit durchgestrichenem Preis, auch dann nicht, wenn nicht klar wird, welcher Art der durchgestrichene Preis istveröffentlicht am 2. August 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Preiswerbung „Statt 49,95 EUR Nur 19,95 EUR“ ohne Klarstellung, welcher Art der durchgestrichene „Statt“-Preis sei, keine Irreführung des Verbrauchers darstellt und sich danach dem Grunde nach gegen die Rechtspechung des BGH (BGH GRUR 2005, 692) gestellt. Zitat des OLG Düsseldorf: (mehr …)