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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2015, Az. 7 U 26/15
    § 305 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB; Art. 14 CISG; Art. 5 Abs. 1 EuGVVO, Art. 23 Abs. 1 S. 3 EuGVVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass im kaufmännischen Verkehr mit einem ausländischen Vertragspartner der Hinweis auf die Geltung von AGB in der Verhandlungssprache für die Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreichend ist. Der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst müsse nur auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners in der Verhandlungs- oder einer Weltsprache vorgelegt werden. Des Weiteren war das Gericht der Auffassung, dass eine Klausel zur Vereinbarung eines Erfüllungsortes im kaufmännischen Verkehr keine überraschende Klausel sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. Januar 2015

    LG Oldenburg, Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach der im Vertrag nur deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, ausländische Kunden in verbraucherrechtlicher Hinsicht benachteiligt und damit unwirksam ist und im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden kann. Die Entscheidung wurde bestätigt durch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14).

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 122/11
    § 137 S. 2 BGB

    Der BGH – wenn auch nicht der für Wettbewerbssachen und Rechte am geistigen Eigentum zuständige I. Senat – hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur 30 Jahre lang, sondern faktisch lebenslang gilt. Im vorliegenden Fall bezog sich die Unterlassungserklärung auf die Veräußerung eines Grundstücks, die Vertragsstrafe bestand in dem Rückfall des Grundstückes an den Veräußerer. Diese Rechtsansicht dürfte zwanglos auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen anzuwenden sein, die auf eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung hin abgegeben werden, wenngleich die faktische Relevanz für den Rechtsverkehr gen Nullpunkt tendieren dürfte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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