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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14.OVG
    § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der in § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV normierte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht für Rechtsbehelfe gilt, die gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen erhoben werden, die Spielhallen betreffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14
    § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass bei glücksspielaufsichtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEGMR, Entscheidung vom 27.11.2012, Az. 21252/09
    Art. 1 Protokoll Nr. 1 EMRK, Art. 1 Protokoll Nr. 10 EMRK, Art. 1 Protokoll Nr. 14 EMRK

    Der EGMR hat entschieden, dass durch die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags, der am 1. Januar 2008 in Kraft trat, keine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Mai 2010

    Nach einem von drei Szenarien der Goldmedia GmbH ist, soweit der Glücksspielmarkt „sehr umfangreich geöffnet“ – sprich: liberalisiert – wird, ein Plus im regulierten Gesamtmarkt von 3,7 Mrd. Euro gegenüber 2009 zu erwarten. In diesem Szenario – in etwa mit der aktuellen Situation in Großbritannien vergleichbar – wird von einer freieren Konzessionierung im Sportwettenbereich und einer Erlaubnis für Online-Vertrieb von Casino-Produkten und privaten Angeboten von Online-Casinospiel ausgegangen. Goldmedia warnt, dass die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen den Markt im rechtsgrauen Raum stärken und den Schwarzhandel fördern. „Durch die restriktiven Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2008 entwickeln sich große Teile des deutschen Glücksspielmarktes unkontrolliert und werden von ausländischen Anbietern abgeschöpft.“ Die Studie kommt just zu dem Zeitpunkt auf den Markt, in dem über die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) verhandelt wird. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz führt etwa seit April 2010 eine umfangreiche Anhörung zum Thema „Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland“ durch. Für den heutigen und morgigen Tag (20./21.05.2010) ist eine mündliche Anhörung vorgesehen.

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