IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juni 2010

    Kuriose Vorgaben hält der US-amerikanische eBay-Konzern seit dem 22.06.2010 für handelnde Mitglieder parat, die das neue, ab dem 24.06.2010 in den USA verfügbare Apple iPhone 4 über die Plattform verkaufen wollen. Die Vorgaben sind natürlich ausschließlich „in place to help meet buyer demand for this highly-anticipated device, while also promoting eBay sellers who deliver excellent customer service.“ Recht rigide dürfen von Apple selbst autorisierte Händler eine unbeschränkte Anzahl von iPhones verkaufen, während Verkäufer mit Top-Bewertungen (sog. eBay Top-rated sellers) bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen dürfen. Händler, die eine Verkaufshistorie („history of selling“ – was auch immer das nach Auffassung von eBay sein mag) in der Kategorie Handies & PDAs haben, dürfen ebenfalls bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen. Alle anderen Händler dürfen bis zu 4 iPhones die Woche anbieten. Was wir davon halten? Wir erröten ob dieser Großzügigkeit in Demut und Dankbarkeit. Ave, imperator! Ob Apple diese Richtlinie beeinflusst hat? Ganz sicher nicht.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Problem ist altbekannt. Verschiedene Werbeformen refinanzieren sich nach der Häufigkeit, mit der eine Anzeige / Werbung von einem Dritten (Kunden) angeklickt wird. Der Werbende ist dabei auf die Seriösität der vom Anzeigenschalter übermittelten Daten angewiesen, was häufig genug zu Missbrauch verleitet (Link: LG Berlin). Nun hat das International Advertising Bureau (IAB) unter dem Titel „Click Measurement Guidelines Version 1.0-Final Release May 12, 2009“ Grundregeln, Standards und Normen für die Erfassung und Berechnung von Klicks vorgelegt, wie ECIN (JavaScript: ECIN) berichtet. Der Entwurf konkretisiert die technische Lebensdauer eines „Klicks“, seine Eigenschaften und sichere, standardisierte Meßmethoden (JavaScript-Link: IAB).

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