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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Juni 2015

    LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.

  • veröffentlicht am 23. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13
    § 7 TMG, § 10 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 2 TMG

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotelbewertungsportals nicht ohne Weiteres, jedenfalls erstmalig nicht ohne Kenntnis, auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal haftet. Zur Pressemitteilung Nr. 41/2015 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2013

    OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, Az. 4 U 88/13
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Hotels auf einer Internet-Bewertungsplattform als „Hühnerstall“ eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels (Landhotel Hühnerhof) sei die Äußerung als satirisches Wortspiel zu verstehen. Eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung des Hotels bzw. dessen Betreiber im Vordergrund stehe, sei darin nicht zu sehen. Die Formulierung diene lediglich zur überspitzten Zurschaustellung der im Weiteren geäußerten Kritik. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 21.10.2010, Az. 52 O 229/10
    §§ 1004 (analog), 823 Abs. 1 BGB; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 8 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Reisebüro, welches auf seiner Internet-Seite auch Hotelbewertungen veröffentlicht, diese Bewertungen nicht vor Onlinestellung prüfen muss. Die Antragstellerin hatte den Betreiber des Bewertungsportals auf eine (unbestritten) falsche negative Bewertung hingewiesen. Diese wurde daraufhin von dem Bewertungsprotal entfernt. Damit sah das Gericht die Ansprüche der Antragstellerin auch bereits als erfüllt an. Einen weitergehenden Unterlassungsanspruch habe die Antragstellerin nicht, da eine Verpflichtung auf Vorabprüfung von Inhalten nicht bestehe und die Antragsgegnerin durch das Prüfen und Löschen der Bewertung nach Anschreiben der Antragstellerin sowie der Erklärung, diese zukünftig nicht mehr online zu stellen, ihre Pflichten erfüllte habe. Auf Grund der Funktionsweise eines solchen Bewertungsportals und der Bedeutung als Plattform zur Meinungsbildung sei die Auferlegung umfassender Vorabprüfungspflichten nicht zumutbar. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer. Zum Volltext der Entscheidung:

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