IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. August 2012

    BGH, Urteil vom 11.05.2011, AZ. VIII ZR 289/09
    § 164 BGB, § 177 Abs. 1 BGB, 307 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts nicht notwendigerweise haftet, wenn ein Dritter des Zugangspasswortes habhaft wird und darüber Käufe oder Verkäufe tätigt. Unter Abgrenzung von der Entscheidung BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 114/06 – (Halzband) urteilte der Senat, dass der Account-Inhaber auch dann nicht hafte, wenn er die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt habe. In der Halzband-Entscheidung seien Grundsätze für den Bereich der deliktischen Haftung entwickelt worden, die sich nicht auf die Zurechnung einer unter unbefugter Nutzung eines Mitgliedskontos von einem Dritten abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärung übertragen ließen. Es kämen in einem solchen Fall schlicht die Regeln der Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB), einschließlich der Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht, zur Anwendung. Außerdem entschied der Senat, dass die eBay-AGB-Klausel „Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.“ keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern begründet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDass die Auswahl eines geheimen Kennwortes sorgfältig geschehen sollte, ist allgemein bekannt. Heise online weist nun darauf hin, dass es nicht ausreichend ist, Worte zu vermeiden, die im Duden oder Lexika auftauchen, sondern es zudem erforderlich ist, auch auf umgangssprachliche Ausdrücke, Verballhornungen, Namen von Firmen und Produkten u.ä. zu verzichten (JavaSkript-Link: heise online). Abseits vom klassischen Lexikon finden sich solche Begriffe zunehmend in Online-Enzyklopädien wie z.B. Wikipedia. Wortlisten aus solchen Enzyklopädien wiederum stellen für Passwort-Knacker eine große Hilfe dar. Wir können uns daher dem Tipp vom Heise-Verlag nur anschließen und raten allen Usern, keine Passwörter zu benutzen, die Worte der natürlichen Sprache enthalten, sondern stattdessen auf Kombinationen aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen gleichermaßen in Groß- und Kleinschreibung zurück zu greifen und diese regelmäßig zu ändern. Die Speicherung solcher Passwörter soll dem Vernehmen nach kein Alzheimer Syndrom auslösen.

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