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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 BV 13.196
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gemäß § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV schriftlich begründet werden müssen. Diese Begründung kann nicht durch eine Sitzungsniederschrift des KJM, welche die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter zusammenfasst, ersetzt werden. Dem Protokoll lasse sich außer dem Umstand, dass die KJM-Mitglieder über den Sachstand und die Empfehlungen der Prüfgruppen informiert worden seien, lediglich entnehmen, dass sie sich mit der inhaltlichen Bewertung der Angebote befasst hätten und dass der Beschlussfassung eine Diskussion vorausgegangen sei. Auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen diese Beschlüsse gestützt werden, gehe aus der Niederschrift nicht hervor. Die knappen Ausführungen im Protokoll differenzierten auch nicht zwischen den verschiedenen Prüffällen und den Teletext-Angeboten der einzelnen Anbieter. Weiterhin beanstandete der BayVGH, dass dem Betreiber der Erotikseiten unter Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip das gesamte Erotik-Teletextangebot untersagt worden sei, obwohl nur ein Teil der Seiten beanstandet worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 B 12.2358
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass ein Fernsehsender, der ein entwicklungsbeeinträchtigendes Telemedien-Angebot (Erotik-Teletexttafeln) vorhält, dass für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zugänglich ist, nicht pauschal und ohne Begründung zur Unterlassung des Vorhaltens solcher Seiten angehalten werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2011

    Gemäß § 5 Abs. 1 JMStV haben Anbieter „Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, … dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“ Der jeweilige Anbieter kann dieser Pflicht u.a. dadurch entsprechen, dass er durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV). Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 dadurch genügen, dass „Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird“ (§ 11 Abs. 1 JMStV). (mehr …)

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