Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Bei möglicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm besteht Anspruch auf Besichtigung des Quellcodesveröffentlicht am 25. April 2013
BGH, Urteil vom 20.09.2012, Az. I ZR 90/09
§ 809 BGBDer BGH hat entschieden, dass für denjenigen, der eine Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm geltend macht, Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes des vermeintlich verletzenden Programms besteht. Dies gelte auch, wenn unstreitig nicht das gesamte Programm übernommen worden sein soll, sondern lediglich Teile davon. Die Verletzung müsse jedoch wahrscheinlich sein, eine entfernte Möglichkeit genüge für den Besichtigungsanspruch nicht. Darüber hinaus müssten auch alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen, die ohne Besichtigung nachgewiesen werden können (z.B. Nutzungsrechte), vorliegen, um einem wahllosen Geltendmachen des Besichtigungsanspruchs vorzubeugen. Zum Volltext der Entscheidung: