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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013, Az. 6 U 11/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das Rillendesign von Koffern eines Herstellers, welches in verschiedenen Koffer-Serien als charakteristisches Merkmal erkennbar ist und jahrzehntelang ausschließlich von diesem Hersteller verwendet wurde, dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz unterfällt. Eine nahezu identische Nachahmung könne daher untersagt werden, weil eine Herkunftstäuschung vorliege. Diese könne auch nicht durch eine Kennzeichnung aufgehoben werden, wenn diese nicht – ebenso wie das Rillen-Design selbst – bereits aus größerer Entfernung erkennbar sei. Es gebe auch genug Spielraum für andere Gestaltungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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