Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Das Design eines Koffers kann dem wettbewerblichen Leistungsschutz unterliegenveröffentlicht am 11. September 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013, Az. 6 U 11/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das Rillendesign von Koffern eines Herstellers, welches in verschiedenen Koffer-Serien als charakteristisches Merkmal erkennbar ist und jahrzehntelang ausschließlich von diesem Hersteller verwendet wurde, dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz unterfällt. Eine nahezu identische Nachahmung könne daher untersagt werden, weil eine Herkunftstäuschung vorliege. Diese könne auch nicht durch eine Kennzeichnung aufgehoben werden, wenn diese nicht – ebenso wie das Rillen-Design selbst – bereits aus größerer Entfernung erkennbar sei. Es gebe auch genug Spielraum für andere Gestaltungen. Zum Volltext der Entscheidung: