Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Die einstweilige Verfügung gegen Möbelplagiateveröffentlicht am 11. August 2009
LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2009, Az. 37 O 41/09
§§ 2, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat in dieser einstweiligen Verfügung den Antragsgegner verpflichtet, den Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Möbelstücken, welche als Werke angewandter Kunst geschützt waren, zu unterlassen. Von Interesse ist der Beschluss deshalb, weil das Möbelstück nicht nur, wie häufig gefordert, merkmalsmäßig umschrieben, sondern offensichtlich bildlich wiedergegeben wurde und die Merkmale lediglich ergänzende Funktion besaßen („… untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen das nachstehend wiedergegebene Möbelstück … mit den folgenden Merkmalen – elliptische Form des Korpus, …„). Zu der Frage, wann ein Möbelstück als Werk angewandter Kunst einzustufen ist, hat das LG Hamburg entschieden (Link: LG Hamburg). (mehr …)