Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Unwahre Behauptung auf der eBay-„mich“-Seite ist zu entfernenveröffentlicht am 29. Dezember 2008
AG München, Urteil vom 15.06.2007, Az. 232 C 15715/07
§§ 823, 1004 BGBDas AG München hat mit diesem kurzen Urteil deutlich gemacht, dass nicht nur den Tatsachen zuwider lautende negative Bewertungen per gerichtlichem Entscheid gelöscht werden können, sondern – selbstverständlich – auch unwahre Behauptungen, die auf der „mich“-Seite bei eBay vorgehalten werden. Der Streitwert wurde auf 2.500,00 EUR festgesetzt. (mehr …)
- EBAY: Systemfehler führt dazu, dass Widerrufsbelehrung nicht angezeigt wirdveröffentlicht am 24. Oktober 2008
Aus gewöhnlich verlässlicher Quelle ist zu vernehmen, dass es derzeit auf der Auktionsplattform eBay vereinzelt zu technischen Pannen kommen soll, die bewirken, dass Widerrufsbelehrungen, die in dem von eBay dafür vorgesehenen Feld „Rücknahmebedingungen“ hinterlegt wurden, nicht angezeigt werden. Haben die davon betroffenen Verkäufer ihre Widerrufsbelehrung nicht an anderer Stelle in der Artikelbeschreibung hinterlegt oder einen sprechenden Link auf die „Mich“-Seite eingerichtet, so halten sie derzeit keine Widerrufsbelehrung vor. Dies ist ein – sehr beliebter – Abmahngrund und eine akute Gefahr für alle von der Panne betroffenen Verkäufer. Der Onlinehändler kann sich in derartigen Fällen nicht mit einer „Panne bei eBay“ entschuldigen, da es seine Entscheidung ist, Warenangebote auf einer Internethandelsplattform zu unterbreiten, welche die Widerrufsbelehrung in einer bestimmten, möglicherweise angreifbaren Art darstellt. DR. DAMM & PARTNER raten Mandanten daher seit jeher an, die Widerrufsbelehrung zusätzlich auf andere Art und Weise einzubinden. Diesbezüglich stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.