IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014, Az. 12 O 33/13
    § 3 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 16 Abs. 1 TextilKennzVO

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Werbeprospekt eines Modehauses, welches lediglich in Ladengeschäften seine Ware vertreibt, keine Angaben gemäß der TextilkennzVO über die textile Zusammensetzung der beworbenen Textilien enthalten muss. Es handele sich bei solchen Prospekten oder Katalogen lediglich um Informationen für Verbraucher, die ihre Kaufentscheidung erst vor Ort im Geschäft treffen sollten. Daher sei diese Konstellation anders zu behandeln als beispielsweise die Internetwerbung eines Onlineshops. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 18.01.2012, Az. 29 W (pat) 525/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine Wortmarke „fashion.de“ für Waren aus dem Bereich Bekleidung u.a. nicht eintragungsfähig ist. Dem stehe das absolute Eintragungshindernis der nicht vorhandenen Unterscheidungskraft entgegen. Der Begriff „fashion“ sei den überwiegenden Verkehrskreisen als der englische Begriff für Mode bekannt, so dass eine rein beschreibende Eigenschaft vorliege. Die Endung „.de“ gehöre zu den üblichen Protokoll- und Adressangaben und könne auch in einer zusammengesetzten Marke, die wie eine Internetadresse gebildet ist, die Unterscheidungskraft nicht begründen. Das jede Domain nur einmal vergeben werden könne, ändere daran nichts. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. März 2009

    Das dmc Digital Media Center berichtet in einer Studie über Erfolgskonzepte für Onlineshops, die Modeartikel anbieten. So soll es für einen solchen Modeshop den Umfragewerten zufolge besonders wichtig sein, den Modeartikel auf einen „Merkzettel“ ablegen und mit anderen Modeartikeln vergleichen zu können. 75,2 % der Befragten gaben an, dass ein Produktbild für sie unerlässlich sei – wen wundert’s – und 66,2 % der Befragten legten Wert auf eine „umfangreiche Produktbeschreibung“. Hinweise auf Sonderangebote zu ähnlichen Artikeln empfanden 73,2 % der Befragten als wichtige Zusatzinformation.

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    Der in die Krise geratene Rüsselsheimer Autokonzern Opel lässt über den eBay-Mitgliedsaccount „opel-collection“ für sich in die Offensive gehen. Dort bietet das Unternehmen laut einer Meldung von onlinemarktplatz.de erstmalig Merchandising-Artikel an (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de). In diesem eBay-Shop angekommen erblickt unser kundiges Auge schon den ersten Wettbewerbsverstoß, so dass dieser Shop nicht als Maßstab für den mitlesenden Existenzgründer dienen sollte. Aber wer würde Opel in diesen Zeiten böse kommen wollen? Es ist zu vermuten, dass auf dem Account später Ersatzteile folgen, möglicherweise auch der in letzter Sekunde abgesprungene Finanz-Investor. Vergeblich wird man allerdings auf die Patente von Opel warten. Die sollen zum großen Teil zur weltweiten Auswertung in Detroit bei der Muttergesellschaft General Motors liegen, worüber sich ein in die Anonymität flüchtender Mitarbeiter des deutschen Unternehmens bitterlich beklagt (JavaScript-Link: Welt). Rettet Opel? Möglicherweise ein Trugschluss, wenn das Geld ungeschmälert an den in Deutschland tätigen Opel-Mitarbeitern vorbei ins nordamerikanische Ausland fließt, um dort einer vielleicht sterbenskranken Mutter ins Grab zu folgen. Egal. Wir sagen: Kauft bei eBay Opelware ein! Denn wer Opel rettet, rettet auch das kränkelnde eBay (Link: eBay Umsatz 2008). Und wer wollte ohne eBay sein? Wir nicht.

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