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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. September 2015

    BGH, Urteil vom 16.06.2015, Az. X ZR 67/13
    § 4 S. 1 PatG

    Der BGH hat zu der Frage entschieden, in welchem Umfang eine Erfindung zu offenbaren ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann und ein entsprechendes Patent eingetragen werden kann. Insbesondere hat der Senat entschieden, wann eine erfinderische Tätigkeit gemäß § 4 S. 1 PatG ausscheidet, weil sie sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. Januar 2015

    EuG, Urteil vom 18.11.2014, Az. T-50/13
    Art. 52 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 76 VO Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Wortzeichen „VOODOO“ als Gemeinschaftsmarke für u.a. Bekleidung eintragungsfähig ist. Es handele sich nicht um eine beschreibende Bezeichnung ohne Unterscheidungskraft, wie die Klägerin behauptet, da es keinen festgelegten Bekleidungsstil gebe, der mit der Voodoo-Religion in Verbindung gebracht werde. Der Verkehr werde die Marke als reine Phantasiebezeichnung auffassen, mit der ohne Bezugnahme auf einen besonderen Bekleidungsstil lediglich auf Kultisches oder Okkultes angespielt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Juni 2012

    EuG, Urteil vom 01.02.2012, Az. T-291/09
    Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke „Pollo Tropical CHICKEN ON THE GRILL“ nicht allein deshalb bösgläubig ist, weil dem Anmelder hätte bekannt sein müssen, dass ein Dritter zumindest in einem Mitgliedstaat seit längerer Zeit ein ähnliches Zeichen für verwechselbar ähnliche Ware benutzt. Anders sei dies zu beurteilen, wenn die fragliche Marke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sei. Das Vorhandensein mehrerer Lokale begründe jedoch noch keine notorische Bekanntheit. Eine solche habe die Klägerin mit den von ihr vorgelegten Dokumenten auch nicht nachweisen können. Zum Volltext der Entscheidung:

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