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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Saarlouis, Beschluss vom 25.01.2013, Az. 3 L 76/13
    § 40 Abs. 1 LFGB

    Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass ein öffentlicher Hinweis auf Hygienemängel nach § 40 Abs. 1 LFGB nicht schon dann zulässig ist, wenn bei einer Betriebskontrolle Mängel der Betriebshygiene und Reinigungsmängel festgestellt werden, diese aber keinen konkreten Lebensmittelbezug aufweisen. Soweit ein konkreter Lebensmittelbezug vorliege, könne indessen der Hinweis auch dann veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Mängel bereits beseitigt worden seien, soweit hierauf klarstellend hingewiesen werde. Vgl. mit entgegengesetzten Ergebnissen VG Sigmaringen (hier) und OVG Lüneburg (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2013

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 13 ME 267/12
    § 40 Abs. 1a LFGB,
    § 3 S.1 LMHV

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Behörde öffentlich auf Hygienemängel hinweisen darf, und zwar auch dann, wenn diese bereits beseitigt worden sind. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mochte der Senat nicht erkennen. Nach § 40 Abs. 1a LFGB informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels sowie unter Nennung des Lebensmittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. Vgl. aber auch VGH Mannheim (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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