IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. November 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 29.09.2010, Az. 5 U 9/09
    §§ 16, 19a UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Online-Videoportals nicht für Rechtsverletzungen durch fremde Inhalte, die von Dritten eingestellt wurden, haftet. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Betreiber sich diese Inhalte nicht zu eigen mache.  Dies sei aus der Sicht eines „verständigen Internetnutzers“ zu beurteilen. Im vorliegenden Fall fehle es an erster Stelle daran, dass die hochgeladenen Inhalte vor ihrer Freischaltung vom Portalbetreiber überprüft würden, was eine Verantwortungsübernahme gekennzeichnet hätte. Zu einer Vorabkontrolle sei der Betreiber auch nicht verpflichtet gewesen, da es sich bei den von Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalten um große Datenmengen gehandelt habe. Die installierte „notice & take down“ Funktion, mit Hilfe derer rechtsverletzende Inhalte angezeigt werden können, Sperrung der beanstandeten Videos und Prüfung neu eingestellter Videos, ob diese dem rechtsverletzenden Video entsprechen, sei ausreichend. Abgesehen davon handele es sich bei den Nutzer-Videos nicht um das Kernangebot des Portals, sondern lediglich um eine Zusatzfunktion. Zu den Kontrollpflichten führte das Gericht aus:

    (mehr …)

I