Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Augsburg: Äußerungen von Nutzern des Onlineforums einer Zeitung unterfallen nicht der Pressefreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2013
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
§ 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPODas LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung: