Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Auch im Ordnungsmittelverfahren haftet der Amazon-Händler für wettbewerbswidriges Verhalten von Amazon / Verstoß gegen einstweilige Verfügungveröffentlicht am 17. Dezember 2014
OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2014, Az. 6 W 187/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der bei Amazon handelt, nicht nur im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, sondern gegen ihn auch ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn er Produkte unter Artikelbeschreibungen verwendet, in denen die Firma Amazon wettbewerbswidrige Angaben (hier: unverbindliche Preisempfehlung) vorhält. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors im Ordnungsmittelverfahrenveröffentlicht am 10. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2013, Az. 6 W 67/13
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass, soweit sich der Unterlassungstenor einer einstweiligen Verfügung als zu unbestimmt erweist, um vollstreckt zu werden, der Verbotsinhalt anhand der konkreten Verletzungshandlung auszulegen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Der Streitwert für das Ordnungsmittelverfahren entspricht nicht dem des Hauptsacheverfahrensveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2013, Az. I-20 W 137/12
§ 888 Abs. 1 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 1 RVG, § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens nicht mit dem des Hauptsacheverfahrens gleich zu setzen ist, sondern regelmäßig nur einen Bruchteil beträgt. Im vorliegenden Verfahren betrug der Streitwert der Hauptsache 37.500,00 EUR, das Ordnungsmittelverfahren wurde dagegen mit einem Streitwert von 10.000,00 EUR bedacht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)