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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2013

    LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2013, Az. 308 O 10/13
    § 31 UrhG, § 69c Nr. 3, Nr. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 101 Abs. 1, Abs. 3 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Verletzung der einem Softwareprogrammierer zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auch dann vorliegt, wenn eine sog. Open-Source-Software, die der GPLv2-Lizenz unterstellt ist, ohne den vollständigen Quellcode zum korrespondierenden Objektcode ausgeliefert wird. Aus dem sogenannten Copy-Left Prinzip des § 3 GPLv2 werde ein einfaches Nutzungsrecht nur dann eingeräumt, wenn sich der Nutzer verpflichte, die von ihm erstellte Bearbeitung oder Umgestaltung wieder zu den Bedingungen der GPLv2 anzubieten. Nur so könne die Weiterentwicklung und Verbesserung der unter einer GPLv2 angebotenen Open Source Software sichergestellt werden. Nach § 4 GPLv2 führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv2 automatisch zu einem Verlust sämtlicher Nutzungsrechte. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 13. Mai 2009

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Die aktuelle Studie Online Shopping Survey (OSS) 2009 des Marktforschungsunternehmens ENIGMA GfK kommt zu dem Schluss, dass sich Amazon mit hochgerechnet 16,7 Mio. Internet-Käufern an die Spitze der Webseiten mit den meisten Online-Käufern gesetzt hat noch vor eBay mit 16,3 Mio. Internet-Käufern. Damit habe das Unternehmen den Internet-Marktplatz Ebay auf Platz zwei im Ranking verdrängt.  Der neue Spitzenreiter Amazon habe sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem bei der Beurteilung von Angebotsvielfalt und Versandkosten verbessern können. Die Konkurrenz schläft allerdings auch nicht. (mehr …)

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