Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: „Outlets.de GmbH“ keine zulässige Firmenbezeichnung nach dem HGB für Internet-Marketing-Gesellschaftveröffentlicht am 10. Juni 2011
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.10.2010, Az. 20 W 196/10
§ 18 Abs 1 HGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Umfirmierung einer GmbH zu der Bezeichnung „Outlets.de GmbH“ unzulässig ist. Eine Firma müsse zur Kennzeichnung des Kaufmanns bzw. der Gesellschaft geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Dies sei bei der Bezeichnung „Outlets.de GmbH“ nicht der Fall. Der Firmenbestandteil „Outlets“ stelle sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als eine bloße beschreibende Gattungsbezeichnung für Fabrik- oder Lagerverkäufe dar, und es fehle ihm deshalb an der originären Unterscheidungskraft. Diese werde auch nicht durch die weiteren Zusätze „.de GmbH“ erreicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- EBAY: Markenhersteller treten jetzt mit eigenen Shops bei eBay an / Das Programm „eBay Outlet“veröffentlicht am 18. Mai 2009
eBay beginnt damit, mit Markenherstellern zu kooperieren. Viele Markenhersteller, die mit bewährten eBay-Händlern als technischen Dienstleistern zusammenarbeiten, sind seit Mitte Mai 2009 mit eigenen Shops bei eBay vetreten, berichtet onlinemarktplatz.de ganz aktuell (JavaScript: onlinemarktplatz). Durch die Einrichtung eigener Markenshops könnten die Hersteller eBay als alternativen Vertriebsweg nutzen und sich in ihrem eigenen Shop auf dem Online-Marktplatz vollständig mit ihrer eigenen Markenwelt präsentieren. Dabei profitierten sie von der großen Reichweite, mit monatlich über 17 Millionen unterschiedlichen Besuchern. Unter www.ebay.de/wow sei seit dem 14.05.2009 das neue Angebot von eBay zu finden. Zu Beginn werde es einen eigenen Fashion-Bereich und einen Lifestyle-Bereich geben, der die Shops aus den Branchen Unterhaltungselektronik und Haushaltswaren umfasse.