Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: „Pharming“ beim Online-Banking? – Kein Schadensersatz für Bankkunden bei grob fahrlässigem Verhalten!veröffentlicht am 25. April 2012
BGH, Urteil vom 24.04.2012, Az. XI ZR 96/11
§ 280 Abs. 1 BGB
Der BGH hat entschieden, dass Bankkunden, die beim Online-Banking einem Pharming-Angriff zum Opfer fielen, u.U. zu Unrecht überwiesene Beträge nicht von der Bank erstattet erhalten. Ist die Bank ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines möglichst wenig missbrauchsanfälligen Systems des Online-Banking nachgekommen und hat keine Aufklärungs- oder Warnpflichten verletzt, besteht kein Rückzahlungsanspruch des Kunden. Gibt der Kunde trotz Warnhinweises auf der vermeintlichen Online-Banking-Seite nach Aufforderung 10 Tan-Nummern ein, handele er fahrlässig. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 50/2012:
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