Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Der Vertrieb verfremdeter Bilder von Prominenten ist nur mit Einwilligung zulässigveröffentlicht am 26. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 190/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Prominenter (hier: Sportler) keine Verbreitung entfremdeter Porträts seiner selbst dulden muss. Vorliegend waren Fotos mittels veränderter Farbgebung zu „Pop Art“-Werken verwandelt und über das Internet verkauft worden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig, da es sich um rein kommerzielle Interessen handele. Ein überwiegendes Gut der Kunst liege nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 20/2013: