Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Abfrage von einer Ausweisnummer oder Postleitzahl oder eine Kontoüberweisung entspricht keinem ausreichenden Jugendschutz bei einem Altersverifikationssystemveröffentlicht am 11. Februar 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az. I ZR 102/05
§ 7 Abs. 1 TMG; § 3 UWG, 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 2 Nr. 3 JMStV, § 4 Abs. 2 JMStVDer BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen auch dann nicht genügt, wenn der Zugriff Jugendlicher auf pornographische Internet-Angebote erst nach Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer möglich ist. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich sei oder eine Postleitzahl abgefragt werde, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)