Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Branchenverband der Grossisten verfügt rechtmäßig über zentrales Verhandlungsmandat für Grosse-Kondition von Printerzeugnissenveröffentlicht am 25. Januar 2016
BGH, Urteil vom 06.10.2015, Az. KZR 17/14
§ 30 Abs. 2a GWB, Art. 106 Abs. 2 AEUVDer BGH hat entschieden, dass seitens einzelner Verlagsvertriebsgesellschaften kein Anrecht besteht, die Vertragskonditionen für den Vertrieb bestimmter Printpublikationen individuell mit den einzelnen Grossisten zu verhandeln. Deren Branchenverband habe vielmehr ein rechtlich nicht angreifbares zentrales Verhandlungsmandat und dürfe demgemäß einheitliche Grosso-Konditionen (insbesondere Handelsspannen und Laufzeiten) mit bzw. gegenüber den Verlagen/Vertriebsgesellschaften/Nationalvertrieben verhandeln sowie Pressegrossisten auffordern, individuelle Verhandlungen über Grosso-Konditionen zu verweigern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bundesverband darf in Deutschland mit Verlagen nicht einheitliche Vertriebskonditionen (Grosso-Konditionen) vereinbaren, die einzelne Pressegrossisten bei individuellen Vereinbarungen mit den Verlagen behindern / Europäisches Kartellrechtveröffentlicht am 3. März 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014, Az. VI – U (Kart) 7/12
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 106 Abs. 2 Satz 1 AUEVDas OLG Düsseldorf hat dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. untersagt, für Großhändler von Presseerzeugnissen (Grossisten) in Deutschland einheitliche Preisvereinbarungen (sog. Grosso-Konditionen) u. a. mit Verlagen zu vereinbaren. Dem Verband ist es darüber hinaus untersagt, den Grossisten nahezulegen, von diesen Grosso-Konditionen nicht durch individuelle Vereinbarungen mit nachgeordneten Vertriebsmittlern abzuweichen. Der Kartellrechtssenat sah hierin einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Zur entsprechenden Pressemitteilung des Senats vom 26.02.2014: (mehr …)