Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BAG: Die anlasslose heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ist rechtswidrigveröffentlicht am 11. August 2015
BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13
§ 7 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRKDas BAG hat entschieden, dass die heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ohne ernsthafte Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Für den Beobachtungszeitraum hatte im vorliegenden Fall eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen, der ein hoher Beweiswert zukomme, so der Senat. Die Observation sei zu dem Zweck erfolgt, ein (vermutetes) Fehlverhalten der Klägerin im Zusammenhang mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aufzudecken. Die Beklagte habe aber keine begründeten Gesichtspunkte für ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit genannt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)