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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

    Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings „Flecki“ mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh „Paula“ vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und „Flecki“ wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von „Paula“, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass „Flecki“ von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise – abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst – auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

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