Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: „50%-Rabatt“ für Pay-TV-Paket irreführend, wenn der Rabatt nur für einen Teil der Laufzeit giltveröffentlicht am 26. November 2014
LG München I, Urteil vom 12.11.2014, Az. 37 O 6608/14 – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG München I hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Werbung eines Pay-TV-Senders für ein Programmpaket mit einem 50%-Rabatt wettbewerbswidrig ist, wenn das Programmpaket 24 Monate läuft, der Rabatt jedoch nur für einen Teil der Vertragslaufzeit gelten soll und auf diesen Umstand nicht klar und deutlich hingewiesen wird. Werde der Rabatt blickfangmäßig angepriesen, sei diese Werbeaussage bereits objektiv unwahr. Eine solche Irreführung könne auch durch einen erläuternden Hinweis im „Kleingedruckten“ nicht beseitigt werden.