Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Bei der Bewerbung eines Möbelkaufs auf Raten muss der Darlehensgeber mit Identität und Anschrift genannt werdenveröffentlicht am 26. Mai 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 100/14
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Möbelhaus in einer Werbeanzeige eine 0,0 %-Finanzierung auf 48 Monate zur Finanzierung des Möbelkaufpreises anbietet, ohne den Darlehensgeber zu nennen. Es handele sich um eine Finanzdienstleistung, auch wenn sie unentgeltlich erfolge. Der Verbraucher müsse in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, von der Identität und Anschrift seines Vertragspartners für den Finanzierungsvertrag Kenntnis zu nehmen, sonst liege das Unterlassen einer wesentlichen Information vor. Zum Volltext der Entscheidung: