Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zum Recht einer Wohnungsbaugenossenschaft Bilder von Mietern auf einem Mietfest zu veröffentlichenveröffentlicht am 1. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13
Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 MRK, Art. 10 MRK, § 22 KUG , § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, § 23 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass bei einem Bericht über das Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft in einer an die Mieter gerichteten Informationsbroschüre auch Bilder des Mieterfestes verwendet werden dürfen, welche einzelne Mieter erkennbar zeigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Bonn: Privatperson darf nicht Fotoaufnahmen von anderen Personen aufnehmen, die Ordnungswidrigkeiten begehen (Führen eines unangeleinten Hundes im Naturschutzgebiet)veröffentlicht am 11. April 2014
AG Bonn, Urteil vom 28.01.2014, Az. 109 C 228/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Bonn hatte über eine moderne Variante des „Knöllchen-Horst“ zu entscheiden. Ein sehr eifriger Mitbürger hatte im Naturschutzgebiet Fotos von Hundehaltern angefertigt, die ihre Hunde vorschriftenwidrig frei herumlaufen ließen, und diese bei den zuständigen Behörden angezeigt. Einer der so Fotografierten hatte dem „Parkwächter“ die Aufnahme solcher Fotos von sich untersagt und erhielt vom Amtsgericht Bonn Recht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Szenenbild aus einem Film darf nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu fremden Werbezwecken verwendet werdenveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 20.02.2013, Az. 28 O 431/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Abbildung einer Filmszene ohne Einwilligung der darin abgebildeten Person(en) nicht zu fremden Werbezwecken genutzt werden darf. Vorliegend hatte die Beklagte ein Szenenbild aus dem Film „Die Wanderhure“ zur Bewerbung von TV-Geräten (indem das Szenenbild auf dem „Bildschirm“ der TV-Geräte in der Werbeanzeige eingeblendet wurde) verwendet. Dies sei ohne Einwilligung unzulässig, befand das Gericht, da damit nicht der Film beworben werde, sondern der Werbe- und Imagewert der abgebildeten Schauspielerin zur Bewerbung eigener Produkte der Beklagten ausgenutzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Der Vertrieb verfremdeter Bilder von Prominenten ist nur mit Einwilligung zulässigveröffentlicht am 26. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 190/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Prominenter (hier: Sportler) keine Verbreitung entfremdeter Porträts seiner selbst dulden muss. Vorliegend waren Fotos mittels veränderter Farbgebung zu „Pop Art“-Werken verwandelt und über das Internet verkauft worden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig, da es sich um rein kommerzielle Interessen handele. Ein überwiegendes Gut der Kunst liege nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 20/2013:
- BGH: Für die werbliche Vereinnahmung eines Prominenten ohne dessen Zustimmung ist eine Lizenzgebühr zu entrichtenveröffentlicht am 11. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 234/10
§ 22 S. 1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass die ungenehmigte Vereinnahmung eines Prominenten für Werbezwecke (hier: Abdruck eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, welches die abgebildete Person bei der Lektüre dieser Zeitung zeigt) ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist und zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr führen kann. Durch die Veröffentlichung ohne Zustimmung werde das Recht am eigenen Bild verletzt. Ein rechtfertigendes, überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe nicht, da die einzige Tatsache des Berichts ist, dass der Kläger die Zeitung lese. Weitergehende Informationen seien nicht enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: