Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Wiesbaden: Für Unterlassungsansprüche wegen der Buchpreisbindung gilt die 3-jährige Regelverjährungveröffentlicht am 28. August 2014
LG Wiesbaden, Urteil vom 11.12.2013, Az. 11 O 16/13
§ 3 BuchPrG, § 9 Abs. 3 BuchPrG; § 164 BGB; § 177 Abs. 1 BGB, § 195 BGB; § 11 UWG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung der Vorschriften zur Buchpreisbindung innerhalb der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren verjähren. Die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten des UWG sei nicht anwendbar, da das BuchPrG lediglich hinsichtlich Verfahrensvorschriften auf das UWG verweise, wozu die Verjährungsfrist nicht gehöre. Zum Volltext der Entscheidung: