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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.03.2012, Az. 2-06 O 387/11
    § 4 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch eine Rezeptsammlung urheberrechtlichen Schutz genießt. Im vorliegenden Fall schrieb eine Hobbyköchin Kochrezepte für bestimmte Tupperware-Produkte und verkaufte die Rezeptsammlung als kostenpflichtigen Download über das Internet. Eine Käuferin veröffentlichte zwei Rezeptsammlungen und wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Kammer urteilte, dass die Schöpfungshöhe der einzelnen Rezepte nicht zu prüfen sei, da jedenfalls das Urheberrecht an dem Gesamtwerk („Sammelwerk“) verletzt worden sei.

  • veröffentlicht am 14. November 2009

    BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
    §§ 15 Abs. 2 Nr. 2; 19a, 97 Abs. 1 UrhG; §§ 8 bis 10 TMG

    Der BGH hat in einer Pressemitteilung vom 13.11.2009 darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines Rezepte-Portals, auf denen Privatpersonen selbständig ihre Bilder hochladen können, Urheberrechtsinhabern auf Unterlassung und Schadensersatz haftet, wenn er sich diese zu eigen macht. Die Vorhaltung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletze das ausschließliches Recht des Klägers auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Unbeachtlich sei, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien; hierin liege keine stillschweigende Einwilligung in die einwilligungslose Nutzung der Bilder. (mehr …)

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