Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Frankfurt a.M.: Übermittelt Provider unberechtigte „KK“-Anträge an die DENIC, greift er rechtswidrig in den Geschäftsbetrieb des Domaininhaber ein / Abmahnungveröffentlicht am 8. Juni 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.05.2010, Az. 6 U 65/09
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden dass ein Provider, der mehrere „KK“-Anträge eines seiner Kunden auf Übertragung von Domains – entgegen dem Willen der jeweiligen Domaininhaber – an die DENIC weiterleitet, mit der Folge, dass der Provider kurzfristig Inhaber der Domains wird, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. In dem Verhalten ist ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des „entrechteten“ Domaininhabers zu sehen. Zugleich deutete der Senat jedoch an, dass das erforderliche Verschulden des Providers ausgeschlossen sei, wenn es sich um einen „normalen“ Auftrag gehandelt hätte, also lediglich ein Einzelauftrag für eine einzelne Domain gestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)