Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: „Schwarze Eulen“ sind keine Goldbären – Keine Schutzfähigkeit als Marke für Süßwarenveröffentlicht am 5. November 2013
BPatG, Beschluss vom 29.11.2010, Az. 25 W (pat) 195/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Schwarze Eulen“ nicht für Süßwaren wie Fruchtgummi, Schokolode oder Kaugummi eintragungsfähig ist. Es handele sich um eine nicht unterscheidungskräftige Angabe, die die beanspruchten Waren in Bezug auf Form und Farbe beschreiben könne. Mit dem Argument, dass die von ihr vertriebenen Waren nicht die Form von Eulen hätten und auch Marken wie „Goldbären“ oder „Grüne Frösche“ angemeldet seien, drang die Antragstellerin nicht durch. Zum Volltext der Entscheidung: