Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VGH Baden-Württemberg: SEK-Beamte dürfen bei Einsatz fotografiert werden / Zur Vermutung, dass Pressefotograf die Fotos nicht rechtswidrig veröffentlichtveröffentlicht am 26. Mai 2011
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, Az. 1 S 2266/09
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 1, 3 PolGDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Pressefotografen nicht ohne konkreten Anhaltspunkt für ein rechtswidriges Verhalten untersagt werden kann, SEK-Beamte bei einem Einsatz zu fotografieren und zwar selbst dann nicht, wenn durch eine Enttarnung eines oder mehrerer SEK-Mitglieder nach Veröffentlichung der Fotos die Funktionsweise des SEK gefährdet ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Wohnung mit „offenem“ WLAN wird von SEK-Kommando gestürmtveröffentlicht am 28. Juli 2009
Nein, von Waldorf Rechtsanwälte waren sie nicht entsandt worden, die Herren von der schwarzen Trachtengruppe. Die Polizei hatte vielmehr die äußerst „humorvolle“ Androhung eines Amoklaufs durch den Nachbarn, welcher hierzu das unverschlüsselte („offene“) WLAN des Wohnungsinhabers heimlich genutzt hatte, ernst genommen und daraufhin das Spezialeinsatzkommando (SEK) gebeten, einmal nach dem Rechten zu schauen. Da sich der Zweitschlüssel zur Wohnung nicht einfand, wurde – Gefahr im Verzug – die Tür aufgebrochen und en passant Wohnungsinventar ruiniert, was nun zu einer saftigen Schadensersatzforderung des Wohnungsinhabers gegen die Polizei geführt hat. Der Wohnungsinhaber, dies sei dem besorgten Leser mitgeteilt, trat den Beamten nicht, auch nicht angeblich, mit einem Messer entgegen und wurde bei dieser Gelegenheit deshalb auch nicht erschossen. Die Polizei sieht sich gleichwohl im Recht: Wer ein offenes WLAN unterhalte, ist wohl als (Mit-) Störer geeigneter Adressat einer Maßnahme der Gefahrenabwehr. (JavaScript-Link: Allgemeine Zeitung) Was wir davon halten? Über unverschlüsselte WLANs werden also nicht nur Purzel-Video und Brockhaus Enzyklopädien heruntergeladen, sondern jetzt auch noch Amokdrohungen versandt.