Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Lübeck: Schutzbedürfnis vor Spam-E-Mails entfällt nicht durch die Möglichkeit eines Spam-Filtersveröffentlicht am 12. August 2009
LG Lübeck, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 14 T 62/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas LG Lübeck hat darauf hingewiesen, dass die Zusendung von E-Mails mit Werbeinhalten eine unzumutbare Belästigung darstellt. Der betroffene E-Mail-Empfänger hatte sich zunächst auf einen Newsletter-Verteiler eingetragen, sodann aber mehrfach kundgetan, dass er den Newsletter nicht mehr erhalten wolle. Dies wurde ignoriert. Überraschenderweise lehnte das zunächst angerufene AG Schwarzenbek den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die Unzumutbarkeitsschwelle noch nicht überschritten sei, weil der Antragsteller sich durch Aufnahme des Absenders in seiner Spam-Liste leicht selbst schützen könne. Dass der Spam-Filter den Schutz vor unerwünschtem E-Mail-Traffic nicht verhindert, wenn er auf dem Rechner des Empfängers installiert ist, ließ das Amtsgericht demnach unbeachtet. Das LG Lübeck zeigte mehr Weitblick. (mehr …)