Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Stuttgart: Kreditwerbung muss auch den höchsten Zinssatz nennen und darf repräsentative Berechnung nicht hinter Link verbergen „Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins“veröffentlicht am 4. November 2011
LG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011, Az. 17 O 165/11 – nicht rechtskräftig
§ 6 Abs. 1 PAngV, § 6a Abs. 3 PAngV
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Bank mit einem „Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins“ gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstößt, wenn sich erst nach Klick auf ein darunter befindliches Icon „(i)“ ein weiteres Browserfenster mit dem gesetzlich geforderten repräsentativen Beispiel öffnet. Auch sei es unzulässig, mit einem „Ab-Zinssatz“ zu werben, wenn nicht zugleich die Spanne der Effektivzinssätze angeben werde. - OLG Frankfurt a.M.: Vertragsstrafe mit Spanne muss doppelt so hoch sein wie feste Vertragsstrafeveröffentlicht am 2. Oktober 2008
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.02.2008, Az. 11 U 28/07
§§ 97, 100 UrhG, § 7 Abs. 2 TMGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer Vertragsstrafenregelung mit einer Spanne statt, wie vom Kläger gefordert, einem festen Betrag die Obergrenze in der Regel das Doppelte einer fest vereinbarten Vertragsstrafe sein müsse. Vorliegend sei ein Regelsatz von 5.000,00 EUR als Festbetrag angemessen, so dass sich die Vertragsstrafenspanne bis 10.000,00 EUR hätte erstrecken müssen. Das OLG Frankfurt a.M. schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Das Oberlandesgericht hat ferner entschieden, dass derjenige, der im Impressum einer Website aufgeführt wird, für Rechtsverstöße (vorliegend: Urheberrechtsverstöße) haftbar gemacht werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte erfolglos geltend gemacht, er habe zwar das Einverständnis gegeben, seinen Namen im Impressum aufzuführen, im Übrigen aber nur die Speicherkapazität für die Internetseite im Rahmen des von ihm betriebenen Serverhostings zur Verfügung gestellt.
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