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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2014, Az. 6 U 9/13
    § 8 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Anmeldung einer Marke, welche darauf angelegt ist, Dritte durch Geltendmachung von Ansprüchen zu behindern, rechtsmissbräuchlich sei. Es handele sich in einem solchen Fall um eine so genannte Spekulationsmarke, die nicht als Herkunftshinweis dienen solle. Vorliegend habe der Anmelder zwar behauptet, als Markenagentur die streitige Marke „auf Vorrat“ für zukünftige Kunden angemeldet zu haben, ein solches Geschäftsmodell habe er jedoch nicht nachvollziehbar darstellen können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 126/12
    § 242 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz rechtsmissbräuchlich ist, wenn die anspruchsbegründenden Marken als reine Spekulationsmarken angemeldet wurden. Vorliegend habe eine Agentur eine hohe Anzahl von Marken auf „Vorrat“ anmeldet, angeblich, um diese für zukünftige Kunden als „Marke von der Stange“ vorzuhalten. Das Geschäftskonzept sei jedoch in der vorgestellten Weise nicht nachvollziehbar und verspreche keinen Erfolg. Im entschiedenen Fall sei auf Grund der Umstände daher davon auszugehen, dass die Anmeldung der Marken gezielt erfolgte, um Dritte zu behindern und somit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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