Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Als „Spezialist für Familienrecht“ darf sich bezeichnen, wer über die Fähigkeiten eines entsprechenden Fachanwalts verfügtveröffentlicht am 29. Januar 2015
BGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 53/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 43b BRAO, § 7 BORADer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der über die gleichen Fähigkeiten verfügt wie ein Fachanwalt auf dem jeweiligen Gebiet, sich als „Spezialist für [hier: Familienrecht]“ bezeichnen darf. Allerdings trägt der sich selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt fu?r die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung die Darlegungs- und Beweislast. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)