IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 03.03.2015, Az. T?492/13 und T?493/13
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass grafische Darstellungen von Spielbrettern (hier: 2 Varianten des Spiels „Mensch ärgere dich nicht“) nicht als Bildmarken für den Bereich „Spiele“ und damit zusammenhängende Waren und Dienstleistungen eintragungsfähig sind. Für einige weitere der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sei die Anmeldung jedoch nochmals zu prüfen, da das HABM bei der Zurückweisung der Eintragung nicht ausreichend differenziert habe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I