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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Mai 2014

    LG Berlin, Versäumnisurteil vom 09.09.2013, Az. 16 O 60/13 – nicht rechtskräftig
    Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 4 a BDSG, § 13 Abs. 2 TMG

    Das LG Berlin hat der Facebook Ireland Ltd. auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. untersagt, in ihrem „App-Zentrum“ Spiele so zu präsentieren, dass mit der Betätigung des Buttons „Spiele spielen“ die Einwilligung zur Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten verbunden ist. Hinweis: Facebook hat nunmehr Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Dieser wird am 28.10.2014 verhandelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2010

    BGH, 18.02.2010, Az. I ZR 178/08
    §§ 305 ff., §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat aktuell entschieden, dass das Lizenzierungsmodell eines US-amerikanischen Spieleherstellers, bei dem online heruntergeladene Spiele dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto gebunden sind, wirksam sind und den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, und zwar selbst dann nicht, wenn der Verbraucher das erworbene Spiel durch die Bindung an das Online-Konto nicht verschenken oder weiterverkaufen könne. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte noch argumentiert, dass der Verbraucher, wenn er wie ein Käufer das Spiel bezahle, auch die gleichen Rechte haben müsse, wie etwa der Käufer einer DVD. Das Lizenzierungsmodell findet zunehmend, auch bei europäischen Herstellern als Mittel gegen Raubkopien Gefallen (Link: Online-Registrierung).

  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach Electronic Arts soll auch Ubisoft dazu übergegangen sein, Spielesoftware mit einer Zwangs-Registrierung im Internet zu verbinden. Heise berichtet, dass bei Spielen wie „Assassin’s Creed 2“ oder „Die Siedler 7 “ ein Online-Kontrollverfahren eingesetzt werden soll, das bei allen Spielesitzungen das Vorhandensein eines rechtmäßig erworbenen Softwareexemplars überprüfen soll. „Das betrifft aber nicht etwa nur Online-Spielsitzungen, bei denen solche Überprüfungen üblich sind, sondern auch das gewöhnliche Spielen am lokalen oder portablen Rechner. Das bedeutet, dass der spielende PC-Nutzer eine ständige Verbindung zum Internet benötigt.“ (JavaScript-Link: Heise). Electronic Arts hatte nach vehementen Protesten der Spielergemeinde auf eine Online-Zwangsregistrierung von „Spore“ nachträglich verzichtet.

  • veröffentlicht am 18. Juli 2009

    Nach Mitteilung des US-amerikanischen Marktforschungsunternehmens NPD Group ist der Markt für PC- und Konsolenspiele um nahezu 40 % eingebrochen. Bereits im vierten Monat in Folge seien die US-Umsätze für Spielehardware, -software und -zubehör zurückgegangen. Aber so dramatisch wie im Juni 2009 sei der Einbruch schon lange nicht mehr. Nach 1,7 Milliarden US-Dollar im Juni 2008 seien es 2009 vergleichsweise bescheidene 1,17 Milliarden US-Dollar gewesen, so das Marktforschungsunternehmen NPD Group. Besonders stark betroffen sei der Markt für Konsolenhardware. (JavaScript: Golem).

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